Marcus Held bei einer Bahnhofsbegehung in Worms

Der Streit um die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch die so genannten Regionalisierungsmittel geht vorerst weiter. Zwischen Bund und Ländern ist noch keine Übereinkunft in Sicht – Schlüsselfigur ist Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). In der vergangenen Woche hat es eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag zu dem Thema gegeben. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held sagte dazu: „Die Situation in den Ländern wird immer schwieriger. Wir SPD-Verkehrspolitiker fordern gemeinsam mit unseren Haushältern eine schnelle Einigung, um die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs langfristig zu sichern. Wir brauchen eine verlässliche Einigung, bevor die Bahnen vor Ort still stehen. Dies gilt insbesondere mit Hinblick auf die brandaktuelle Thematik der Sperrung der Schiersteiner Brücke und der Tragweite der Sperrung, die viele Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises betrifft, die jetzt auf die Schiene umsteigen wollen“.

Nicht nur die Verbesserungen im “Rheinland-Pfalz-Takt 2015″ seien gefährdet, so Held. Im schlimmsten Fall müsse das Land in den Bestand eingreifen. Dann kann es auch auf der Strecke

–          zwischen Worms und Mainz,

–          an den Knotenpunkten in Richtung Frankfurt und zurück und

–          zwischen Alzey und Mainz

im täglichen Verkehr Ausdünnungen geben.

„Auch die Reaktivierung der Zellertalbahn, die im Bereich der VG Monsheim große Bedeutung hat, wäre stark gefährdet“

, so Held weiter.

Das Erfolgsprojekt “Rheinland-Pfalz-Takt 2015″ dürfe nicht gefährdet werden, hält Held fest. „Von der CDU aus Rheinland-Pfalz erwarte ich, dass sie auf ihren Parteifreund Bundesfinanzminister Schäuble einwirkt und nicht nur daherredet“, fordert der Parlamentarier.

Hintergrund: Regionalisierungsmittel

Als Regionalisierungsmittel werden Gelder bezeichnet, die die Länder vom Bund zur Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bekommen. Grundlage ist die Bahnreform von 1993 (RegG). Während der Fernverkehr ohne staatliche Zuschüsse eigenwirtschaftlich von den Eisenbahnverkehrsunternehmen betrieben wird, ist der Nahverkehr in großem Maße auf eine finanzielle Hilfe vom Bund angewiesen, um die Beförderung vor Ort sicherzustellen. Diese Gelder sind ein Anteil aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes.

Die Finanzierung muss gem. § 5 Abs. 5 RegG für den Zeitraum ab 2015 neu festgesetzt werden. 7,4 Mrd. Euro will der Bund in diesem Jahr den Ländern für den ÖPNV bezahlen, eine Steigerung von 1,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr (Drs. 18/3785). Aufgrund der stetig steigenden Preise für Personen und Energie, fordern die Länder in einem eigenen Gesetzentwurf (Drs. 18/3563) Mittel in Höhe von 8,5 Mrd. Euro.